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Einspeisevergütung 2027: Was, wenn die Förderlogik wegfällt?

  • 21. Mai
  • 3 Min. Lesezeit

Unser Head of Operations and Energy, Dr. Florent Erbar, ist der Einladung zum frisch gestarteten Podcast unseres Partners My Solar Express (MSE) gefolgt. In der Premiere-Folge behandelten er und Gastgeber Dimitri Kuzin die Frage, die uns alle beschäftigt:


Wie trägt sich Photovoltaik in den nächsten 20 Jahren, wenn die heutige Förderlogik wegfällt?



Dr. Florent Erbar (Cloover): Das Ende der Einspeisevergütung & was jetzt zählt | MSE Podcast #1


Auf einen Blick

  • PV-Anlagen, die bis 31.12.2026 in Betrieb gehen, sichern sich die feste Einspeisevergütung über 20 Jahre.

  • Ab 1.1.2027 entfällt diese Vergütung für Neuanlagen. Die Direktvermarktung tritt an ihre Stelle.

  • Eigenverbrauchsoptimierung mit Speicher und Energiemanagement bleibt unabhängig vom Reformpfad der entscheidende Hebel.

  • Eine Anlage läuft über 20 Jahre. Welche Architektur diese Zeit mitgeht, entscheidet stärker über die Wirtschaftlichkeit als der Inbetriebnahme-Zeitpunkt.



Zur Einordnung: Was sich zum 1.1.2027 voraussichtlich ändert

Heute gilt: 7,78 Cent pro Kilowattstunde Einspeisevergütung, fest für 20 Jahre ab Inbetriebnahme. Ab 2027 wird dieses garantierte Einspeisesystem für Neuanlagen unter 25 kWp von der Direktvermarktung (mit gutem Setup mehr als 6,5 Cent) abgelöst.


Wie das Gesetz am Ende aussehen wird, ist Stand Mai 2026 noch nicht vollkommen klar. Die nach Kritik verkündete Verschiebung der EEG-Novelle auf den 27. Mai 2026 bedeutet, dass bestätigte Details noch auf sich warten lassen.



Die aktive Vermarktung des gewonnenen Stroms

Wir sehen einer Zukunft entgegen, in der Einspeisestrom kein pauschaler Passiverlös mehr ist. Wer ihn ohne Speicher und intelligente Koordination ins Netz gibt, verschenkt ihn ab 2027 fast unausweichlich. So negativ das klingen mag, ist es das Zeichen eines reifenden Marktes: An die Stelle der pauschalen Vergütung tritt ein Anreizsystem, das technologische Standards nutzt, die private Einspeisung sinnvoll steuert und die Netze stabil hält. Ein Netzwerk aus vielen, steuerbaren Systemen ist zugleich ein Schritt in Richtung Energieunabhängigkeit und bleibt für Endverbraucher attraktiv.


Die größte Ersparnis für PV-Eigentümer ist und bleibt die tatsächliche Nutzung des selbst gewonnenen Stroms. Die Reform verdeutlicht jedoch die Wichtigkeit eines Stromspeichers und einer intelligenten Steuerung von Verbrauch und Einspeisung. Denn auch bei besten Voraussetzungen ist eine hundertprozentige Eigennutzung kein realistisches Szenario, jedenfalls nicht, wenn die Anlage wirtschaftlich bleiben soll.


Genau hier setzt ein Home Energy Management System (HEMS) wie Cloover’s “PULSE” an. Cloover PULSE übernimmt die Vermarktung der Anlage am Spotmarkt und koordiniert Einspeisung, Speichernutzung und Verbrauch so, dass aus jeder Kilowattstunde der bestmögliche Preis erzielt wird. Mit gutem Setup lassen sich mehr als 6,5 Cent pro eingespeister Kilowattstunde erreichen.


Smart Meter und §14a EnWG als Fundament

Damit Eigenverbrauch und Vermarktung am Spotmarkt wirken können, braucht es eine technische Voraussetzung: das intelligente Messsystem, kurz Smart Meter. Ohne Smart Meter funktionieren weder dynamische Tarife noch dynamische Netzentgelte, und der Bezugsstrom kann nicht im 15-Minuten-Takt abgerechnet werden. Während Deutschland bei rund 5 Prozent Abdeckung steht, sind EU-Nachbarn bereits bei über 90 Prozent.


Der aktuelle Rollout-Stau liegt vor allem bei den Verteilnetzbetreibern, die mit der Installation kaum hinterherkommen. Schneller geht es über wettbewerbliche Messstellenbetreiber. Mit Cloover innerhalb von rund sechs Wochen, statt sechs bis neun Monate.  


Wer Wärmepumpe, Wallbox oder einen größeren Speicher (mit über 4,2 kW Wechselrichterleistung) ans Netz anschließt, profitiert zusätzlich vom §14a EnWG. Gegen die Möglichkeit, dass der Netzbetreiber im Engpassfall drosselt, gibt es 110 bis 190 Euro Netzentgeltrabatt pro Jahr. Gedrosselt wird in der Praxis nahezu nie, der Rabatt fließt trotzdem.


Die zweite, oft übersehene Entscheidung: die Architektur

Eine Photovoltaik-Anlage läuft 20 Jahre und länger. In dieser Zeit wechseln Batteriegenerationen, Wallboxen lernen, bidirektional zu laden, Tarif- und Vermarktungsmodelle ändern sich und gesetzliche Rahmenbedingungen werden weiterentwickelt. Welche Architektur diese zwei Jahrzehnte stabil mitgeht, wiegt langfristig schwerer als der Inbetriebnahme-Zeitpunkt. Oder anders formuliert:


Der Wegfall der Garantievergütung muss die Wirtschaftlichkeit einer PV-Anschaffung nicht beeinträchtigen, vorausgesetzt die Anlage kann sich über ihre Lebensdauer am Markt anpassen. Genau das leisten flexible, hersteller-unabhängige Systeme: Sie erlauben, den Speicher zum besten Preis zu tauschen, den Tarif zu wechseln, einen neuen Vermarkter zu wählen, ohne das Gesamtsystem aufzugeben.


Solche Hersteller-unabhängigen Architekturen, wie wir sie bei Cloover ermöglichen, sprechen mit Drittgeräten über offene Standards. Komponenten lassen sich austauschen, Tarife wechseln, Vermarkter neu wählen, ohne das ganze System aufzugeben. Das macht die Anlage anpassungsfähig an einen Markt, der sich in den nächsten 20 Jahren mehrfach verändern wird.


Die erste Entscheidung, wann die Anlage ans Netz geht, hat einen einmaligen Effekt auf die Einspeisevergütung. Die zweite, wie sie gebaut wird, wirkt durch jede Komponente, die in den nächsten 20 Jahren erneuert werden muss. Letztere ist der größere Hebel.


Einschätzung der Entwicklung

Photovoltaik bleibt auch nach der Reform - sofern sie nicht kurzfristig vollkommen verändert wird, eine wirtschaftlich attraktive Investition. Was sich verschiebt, ist nicht das Ob, sondern das Wie. Aus einem passiven Einspeisegeschäft wird ein aktives Vermarktungsgeschäft mit zwei Säulen. Was im Haus bleibt, ersetzt teuren Bezugsstrom. Was hinausgeht, wird am Markt zum besten verfügbaren Preis verkauft. Beide Säulen funktionieren nur, wenn die Anlage darauf ausgelegt ist und ihre Komponenten mit dem Marktumfeld der kommenden Jahrzehnte mitwachsen können.

 
 
 

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